In diesem Vertrag gelten folgende Begriffsbestimmungen:
1.1. „Nutzerkonto": bezeichnet ein Benutzerkonto, das einem Nutzer Ihrer Organisation den Zugang zur und die Nutzung der Heidi-Plattform gemäß diesem Vertrag ermöglicht.
1.2. „Vertrag" bezeichnet die Bedingungen dieses Rahmendienstleistungsvertrags einschließlich aller Anhänge und durch Verweis einbezogenen Dokumente in ihrer jeweils gültigen Fassung.
1.3. „Auftragsformular" bezeichnet die zu Beginn dieses Vertrags aufgeführten Angaben, die u.a. das Leistungsbeginndatum, die Laufzeit, die Vergütung, den Leistungsumfang und sonstige relevante Einzelheiten enthalten können.
1.4. „Werktag" bezeichnet jeden Tag, der kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag in der maßgeblichen Rechtsordnung ist.
1.5. „Leistungsbeginndatum" bezeichnet das Datum, an dem die letzte Vertragspartei diesen Vertrag unterzeichnet, sofern im Auftragsformular kein abweichendes Datum angegeben ist.
1.6. „Vertrauliche Informationen" bezeichnen alle nicht öffentlichen, schutzwürdigen oder als vertraulich einzustufenden Informationen, die eine Partei der anderen offenbart, gleichviel ob mündlich, schriftlich oder elektronisch, einschließlich Geschäftsinformationen, technischer Daten, Betriebsgeheimnisse, Finanzinformationen und Nutzerdaten. Öffentlich zugängliche Informationen (es sei denn, infolge eines Vertragsverstoßes) gelten nicht als Vertrauliche Informationen.
1.7. „Kunde" bezeichnet die im Auftragsformular genannte Partei, die diesen Vertrag mit Heidi abschließt.
1.8. „Kundendaten" bezeichnen sämtliche Daten, Inhalte oder Informationen — einschließlich personenbezogener Daten i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO und Gesundheitsdaten i.S.d. Art. 4 Nr. 15 DSGVO — die im Rahmen der Nutzung der Dienste vom Kunden oder seinen Nutzern in die Heidi-Plattform eingegeben, von ihr erfasst oder ihr übermittelt werden, einschließlich Informationen, die von Dritten, insbesondere Patienten, stammen.
„Betroffene Personen" bezeichnet natürliche Personen, deren Daten im Rahmen von Beratungen oder Gesprächen der Nutzer erfasst werden können.
1.9.
1.10. „Ausfallzeit" bezeichnet jeden Zeitraum, in dem die Heidi-Plattform nicht verfügbar oder in ihrer Funktionsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt ist, mit Ausnahme geplanter Wartungsarbeiten, Ereignisse höherer Gewalt, Störungen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Heidi sowie Ausfälle von Drittanbieter-Diensten.
1.11. „Wirksamkeitsdatum" bezeichnet, bezogen auf die Dienste, den früheren der folgenden Zeitpunkte: das Datum der letzten Unterzeichnung dieses Vertrags oder das Datum, an dem der Kunde erstmals Zugang zu den Diensten erhält oder diese nutzt.
1.12. „Höhere Gewalt" bezeichnet jedes Ereignis, jede Handlung, jedes Versäumnis oder jeden Umstand, der außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei liegt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Kriege, Unruhen, Aufruhr, Behördenanordnungen oder der Ausfall von Telekommunikations- oder Versorgungsinfrastruktur.
1.13. „Heidi" bezeichnet Heidi Health Ltd, einschließlich seiner verbundenen Unternehmen, Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.
1.14. „Heidi-Inhalte" bezeichnet sämtliche Inhalte, Werkzeuge, Materialien, Dokumentationen, Texte, Software und Daten, die über die Heidi-Plattform bereitgestellt werden, unabhängig davon, ob sie von Heidi entwickelt oder von Dritten lizenziert wurden.
1.15. „Heidi-Plattform" oder „Plattform" bezeichnet die von Heidi betriebene und dem Kunden gemäß diesem Vertrag zur Verfügung gestellte digitale Softwareplattform, einschließlich ihrer Softwareoberfläche, Funktionen, Infrastruktur, Integrationen sowie aller zugehörigen Werkzeuge und Inhalte, die über Webportale, Browser-Erweiterungen sowie mobile und Desktop-Anwendungen zugänglich sind.
1.16. „Heidi-Dienste" oder „Dienste" bezeichnet die allgemein verfügbaren Produkte und Dienstleistungen — sowie deren Verbesserungen, Erweiterungen und Anpassungen — die der Kunde über ein Auftragsformular abonniert und die ihm von Heidi Health bereitgestellt werden. Hardware-Produkte unterliegen Anhang 3 und sind keine Heidi-Dienste i.S.d. dieses Vertrags.
1.17. „Integrationsdienstleistungen" bezeichnet Leistungen von Heidi zur Integration der Plattform in das bestehende Praxisverwaltungssystem des Kunden, ein KIS/PVS oder sonstige Drittsysteme, einschließlich Konfiguration, Tests und Support gemäß Auftragsformular.
1.18. „Schutzrechte" bezeichnet sämtliche bestehenden und künftigen gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte, insbesondere Patente, Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Designs, Know-how sowie Urheberpersönlichkeitsrechte, jeweils unabhängig von ihrer Eintragung.
1.19. „Wesentliche Anforderungen" bezeichnet die in den Anhängen genannten kritischen Leistungspflichten, Ergebnisse, Meilensteine oder Funktionsfähigkeiten, die für den vertragsgemäßen Einsatz der Dienste durch den Kunden erforderlich sind.
1.20. „Anwendbares Recht" bezeichnet sämtliche lokalen, nationalen und supranationalen Rechtsvorschriften, Verträge und Verordnungen, die für die jeweilige Partei gelten.
1.21. „Wesentliche Pflichtverletzung" bezeichnet eine erhebliche Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Abmahnung durch die nicht verletzende Partei behoben wird, sofern nicht schriftlich eine längere Frist vereinbart wurde.
1.22. „Pilotphase" bezeichnet den optionalen anfänglichen Testzeitraum, während dessen der Kunde die Dienste unentgeltlich zu Evaluierungszwecken nutzen darf.
1.23. „Datenschutzerklärung" bezeichnet die Datenschutzerklärung von Heidi (abrufbar unter https://www.heidihealth.com/legal/privacy-policy) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
1.24. „Nebenleistungen" bezeichnet alle zusätzlichen Leistungen von Heidi in Verbindung mit der Plattform, insbesondere Integrationsleistungen, Support und Anpassungen.
1.25. „Leistungsumfang" bezeichnet die einvernehmlich vereinbarten Leistungen, Liefergegenstände, Meilensteine und Implementierungsmaßnahmen gemäß Auftragsformular oder sonstiger schriftlicher Vereinbarungen.
1.26. „Lizenzen (Seats)" bezeichnet die gemäß diesem Vertrag lizenzierten Nutzerzugänge zur Heidi-Plattform in der im Auftragsformular festgelegten Anzahl. Lizenzen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Heidi nicht übertragbar.
1.27. „Nutzungsrecht" bezeichnet den Gesamtumfang der Dienste, zu denen der Kunde auf der Heidi-Plattform berechtigt ist.
1.28. „Laufzeit" bezeichnet die Vertragslaufzeit für die jeweiligen Dienste gemäß dem anwendbaren Auftragsformular.
1.29. „Drittanbieter-Funktionalitäten" bezeichnet Software, Dienste, APIs, Integrationen, Inhalte oder sonstige Leistungen von Dritten, die als Teil der Plattform oder in Verbindung mit ihr bereitgestellt werden und ggf. eigenen Drittanbieter-Bedingungen unterliegen.
1.30. „Nutzungsrichtlinie" bezeichnet die Nutzungsrichtlinie von Heidi für den Zugang zur und die Nutzung der Plattform (abrufbar unter https://www.heidihealth.com/au/legal/scribe-usage-policy) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
1.31. „Nutzer" bezeichnet jede natürliche Person, die vom Kunden zur Nutzung der Heidi-Plattform über ein registriertes Konto berechtigt wurde und für die ein Nutzungsrecht abgeschlossen wurde. Nutzer können insbesondere angestellte Kliniker, Angehörige der Heilberufe, Pflegepersonal sowie Verwaltungsmitarbeiter des Kunden sein. Die Anzahl der lizenzierten Nutzer ergibt sich aus dem Auftragsformular.
2. Nutzerkonten und Zugangsberechtigung
2.1. Nutzerkonten. Für den Zugang zu und die Nutzung der Dienste muss jede vom Kunden autorisierte und mit einer Lizenz (Seat) ausgestattete Person ein individuelles Nutzerkonto auf der Heidi-Plattform einrichten und unterhalten. Der Kunde stellt sicher und erkennt an, dass alle Nutzer den Bestimmungen dieses Vertrags und den darin genannten Nutzungsrichtlinien unterliegen, und haftet für deren Einhaltung.
2.2. Kontoeinrichtung. Im Rahmen der Einrichtung und Aktivierung eines Nutzerkontos übermitteln Nutzer Heidi Informationen, darunter personenbezogene Daten wie insbesondere den vollständigen Namen, die Fachrichtung sowie Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer). Heidi verarbeitet diese Daten ausschließlich zum Betrieb der Heidi-Plattform und im Einklang mit der Datenschutzerklärung.
2.3. Kontosicherheit. Bei der Registrierung wählen Nutzer ihren Benutzernamen und ihr Passwort selbst. Die Nutzer sind für die sichere Aufbewahrung ihrer Zugangsdaten verantwortlich und haften für alle unter ihrem Konto vorgenommenen Aktivitäten.
3. Dienstleistungen
3.1. Zugang zu den Leistungen. Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrags und der vollständigen Zahlung aller geschuldeten Beträge räumt Heidi dem Kunden ein beschränktes, widerrufliches, nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, seinen Nutzern Zugang zur Heidi-Plattform zu gewähren und diese zu nutzen. Weitergehende Beschränkungen können sich aus dem Auftragsformular oder den Anhängen ergeben. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei Heidi und seinen Lizenzgebern.
3.2. Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich — und sorgt dafür, dass seine Nutzer dies ebenfalls tun — (a) in allen die Heidi-Plattform betreffenden Angelegenheiten angemessen mit Heidi zu kooperieren und (b) alle für die Erbringung der Dienste erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und zutreffend bereitzustellen sowie Anfragen von Heidi zügig zu beantworten.
4. Vergütung und Zahlung
4.1. Vergütung. Der Kunde entrichtet alle für die Dienste geschuldeten Beträge gemäß Auftragsformular. Sämtliche Preiskonditionen sind vertraulich; der Kunde darf diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Heidi nicht an Dritte weitergeben.
4.2. Steuern. Alle nach diesem Vertrag geschuldeten Beträge sind nicht stornierbar, nicht erstattungsfähig und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie aller sonstigen anfallenden Steuern und Abgaben. Die aus der Nutzung der Heidi-Plattform entstehenden Steuern trägt der Kunde und können ihm von Heidi gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.3. Zahlungsweise. Alle nach diesem Vertrag fälligen Zahlungen erfolgen über das von Heidi festgelegte Zahlungsverfahren. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen (Zahlungsziel 14 Tage), sofern im Auftragsformular nichts anderes bestimmt ist.
4.4. Erweiterung und Reduzierung von Lizenzen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Administrator Lizenzen (Seats) während der laufenden Abonnementlaufzeit hinzufügen oder entfernen kann. Zusätzliche Lizenzen werden anteilig ab dem Aktivierungsdatum bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt. Ein gesondertes oder geändertes Auftragsformular ist hierfür nicht erforderlich. Bereits entrichtete Beträge für Lizenzen sind nicht erstattungsfähig; für entfernte oder ungenutzte Lizenzen werden keine Gutschriften gewährt.
4.5. Keine Preiskontinuität. Die in diesem Vertrag festgelegten Preis- und Abonnementbedingungen gelten ausschließlich für die Vertragslaufzeit. Nach deren Ablauf oder Kündigung richtet sich ein etwaiger weiterer Zugang nach den dann gültigen Standardpreisen und -bedingungen von Heidi.
5. Datensicherheit und Datenschutz
5.1. Informationssicherheit. Heidi Health trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) für Kundendaten in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle sowie für die Sicherheit ihres Informationsmanagementsystems, die dem Stand der Technik und anerkannten Branchenstandards entsprechen. Heidi hält die im Rahmen der Vertragserfüllung anwendbaren datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Vorschriften ein, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
5.2. Datenschutzpflichten. Jede Partei ist verpflichtet, bei der Erfüllung dieses Vertrages alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften in Bezug auf personenbezogene Daten einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner jeweils geltenden Fassung. Zur Sicherstellung der Einhaltung der vorgenannten Vorschriften können die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
5.3. Einwilligung. Der Kunde und seine Nutzer stellen sicher, dass sie jederzeit über alle erforderlichen Einwilligungen oder Genehmigungen betroffener Personen (einschließlich Patienten) verfügen, um deren personenbezogene Daten an Heidi zu übermitteln und Heidi die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten zum Betrieb der Heidi-Plattform und zur Erbringung der Dienste zu ermöglichen.
5.4. Datenpannen. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten i.S.d. Art. 33 DSGVO, die Kundendaten betrifft, benachrichtigt Heidi den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach Kenntniserlangung von einer bestätigten Datenpanne. Sofern zum Zeitpunkt der ersten Meldung nicht alle relevanten Informationen vorliegen, kann Heidi Health diese schrittweise übermitteln. Der Kunde kooperiert angemessen bei der Untersuchung, Eindämmung und Behebung der Datenpanne.
5.5. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Heidi kann personenbezogene Daten der Nutzer sowie im Rahmen klinischer Konsultationen anfallende personenbezogene Patientendaten verarbeiten, um die Kernfunktionalitäten der Dienste bereitzustellen und für die in der Datenschutzerklärung (https://www.heidihealth.com/legal/privacy-policy) beschriebenen Zwecke. Mit der Übermittlung personenbezogener Daten willigt der Kunde in deren Verarbeitung gemäß diesem Vertrag und der Datenschutzerklärung ein.
5.6. Nutzung de-identifizierter Daten. Ungeachtet des Vorstehenden setzt Heidi Health Verfahren zur De-Identifizierung und Pseudonymisierung i.S.d. Art. 4 Nr. 5 DSGVO ein, um Daten, die personenbezogene Daten oder Gesundheitsdaten enthalten können, vor der Verarbeitung und Speicherung zu de-identifizieren. Diese de-identifizierten Daten werden ausschließlich zur Bereitstellung der Plattformfunktionen genutzt, etwa zur Speicherung von Sitzungstranskripten und Notizen. Heidi Health trifft angemessene Maßnahmen, um eine Re-Identifizierung durch Dritte zu verhindern. Zur Klarstellung: Heidi Health verwendet weder de-identifizierte Daten noch Kundendaten über das für die Leistungserbringung nach diesem Vertrag erforderliche Maß hinaus; insbesondere werden diese Daten nicht für das Training von KI-Modellen verwendet.
6. Nutzung der Heidi-Plattform
6.1. Allgemeine Pflichten. Der Kunde ist verpflichtet — und stellt sicher, dass seine Nutzer verpflichtet sind — Folgendes einzuhalten:
(a) sämtliche anwendbaren Gesetze, Verordnungen und berufsrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Heidi-Plattform und der Nebenleistungen;
(b) die Einholung aller erforderlichen Einwilligungen von Patienten und sonstigen betroffenen Personen, soweit nach anwendbarem Recht erforderlich, bevor die Heidi-Plattform zur Erfassung, Verarbeitung oder Weitergabe ihrer personenbezogenen oder sensiblen Daten genutzt wird;
(c) die Befolgung aller zumutbaren Weisungen von Heidi in Bezug auf die Nutzung der Heidi-Plattform;
(d) die Einhaltung der Nutzungsrichtlinie von Heidi in ihrer jeweils gültigen Fassung;
(e) die unverzügliche Benachrichtigung von Heidi bei Bekanntwerden eines tatsächlichen oder vermuteten Mangels, einer Sicherheitslücke oder eines unbefugten Zugriffs auf die Heidi-Plattform oder Nebenleistungen.
6.2. Verbote. Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gestattet oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben, ist es dem Kunden und seinen Nutzern untersagt:
(a) die Heidi-Dienste oder den Zugang zur Heidi-Plattform ganz oder teilweise zu vertreiben, unterzulizenzieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen oder anderweitig an Dritte zu übertragen;
(b) die Heidi-Plattform zu disassemblieren, zu dekompilieren, einer Retro-Ingenierie zu unterziehen oder den Quellcode, die zugrunde liegenden Algorithmen oder Datenmodelle zu ermitteln, soweit dies nicht nach zwingend anwendbarem Recht zulässig ist;
(c) die Heidi-Plattform oder Heidi-Inhalte zu verändern, anzupassen oder abgeleitete Werke zu erstellen;
(d) Schutzhinweise, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder sonstige Hinweise auf Schutzrechte auf oder in der Heidi-Plattform zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern;
(e) die Heidi-Plattform in einer Weise zu nutzen, die deren Betrieb beschädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen könnte;
(f) Viren, Schadsoftware oder sonstigen schädlichen Code in die Heidi-Plattform einzuschleusen oder die Heidi-Plattform oder Kundendaten wissentlich vermeidbaren Sicherheitsrisiken auszusetzen;
(g) die Heidi-Plattform zur Speicherung, Übertragung oder Verarbeitung von Daten zu nutzen, die wissentlich unrichtig, irreführend oder rechtswidrig sind;
(h) die Heidi-Plattform über die im Auftragsformular festgelegte Lizenzanzahl oder den vereinbarten Abonnementumfang hinaus zu nutzen;
(i) automatisierte Mittel (einschließlich Bots, Scraper oder Skripte) für den Zugang zur Heidi-Plattform zu verwenden, es sei denn, dies erfolgt über von Heidi ausdrücklich bereitgestellte APIs;
(j) die Heidi-Plattform zur Entwicklung, zum Training oder zur Verbesserung eines konkurrierenden Produkts oder Dienstes zu nutzen oder einem Dritten dies zu ermöglichen;
(k) Handlungen vorzunehmen oder öffentliche Äußerungen zu machen, die dem Ruf oder dem geschäftlichen Ansehen von Heidi wesentlich schaden würden. Sachlich begründete Rückmeldungen oder Bewertungen bleiben hiervon unberührt.
6.3. Drittanbieter-Funktionalitäten. Die Dienste von Heidi umfassen bestimmte Funktionen von Drittanbietern, wie z.B. Nutzerauthentifizierung und Abrechnungsdienste. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit dieser Funktionen von den Bedingungen, Serviceniveaus und dem Betrieb der jeweiligen Drittanbieter abhängen können.
7. Schutzrechte
7.1. Eigentümerschaft. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass im Verhältnis zwischen Heidi und dem Kunden alle Rechte, Titel und Ansprüche an der Heidi-Plattform (einschließlich sämtlicher Software, Produkte, Prozesse, Algorithmen, Benutzerschnittstellen, Know-how, Daten, Informationen, Texte, Bilder, Designs, Logos, Kompilationen und sonstiger technischer Materialien, mit Ausnahme der Kundendaten, der dazugehörigen Dokumentation sowie aller Weiterentwicklungen, kollektiv die „Heidi-Technologie") bei Heidi oder seinen Lizenz- und sonstigen Rechteinhabern verbleiben. Dieser Vertrag räumt dem Kunden kein Recht an der Heidi-Technologie ein, das über das beschränkte Nutzungsrecht an der Heidi-Plattform hinausgeht. Kein Recht an Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen oder Logos wird dem Kunden eingeräumt.
7.2. Rückmeldungen. Der Kunde kann Heidi von Zeit zu Zeit Kommentare, Informationen, Anfragen, Daten, Ideen, Prozessbeschreibungen oder sonstige Informationen zur Heidi-Plattform übermitteln. Der Kunde stimmt zu, dass Heidi diese Rückmeldungen ohne Vergütungspflicht oder Nutzungsbeschränkung frei verwenden, kopieren, offenlegen, lizenzieren, verbreiten und verwerten darf, vorausgesetzt, dass der Kunde nicht ohne seine schriftliche Zustimmung namentlich mit diesen Rückmeldungen in Verbindung gebracht wird.
7.3. Kundendaten. Im Verhältnis zwischen Heidi und dem Kunden verbleiben alle Rechte an den Kundendaten beim Kunden. Dieser Vertrag überträgt Heidi keine weitergehenden Rechte an den Kundendaten. Der Kunde räumt Heidi ein beschränktes, nicht exklusives und unentgeltliches Recht ein, die Kundendaten im erforderlichen Umfang zu nutzen, zu verarbeiten, anzuzeigen, zu übertragen und zu verbreiten, um die Heidi-Plattform bereitzustellen und die Vertragspflichten zu erfüllen. Die Verantwortung für den Inhalt der Kundendaten liegt ausschließlich beim Kunden. Heidi kann Daten über den Zugang, die Nutzung und die Interaktion des Kunden und seiner Nutzer mit der Heidi-Plattform und deren Funktionen verarbeiten, speichern und weitergeben, soweit dies für legitime Geschäftszwecke — einschließlich Tests, Sicherheit, Fehlerbehebung, Entwicklung und den Betrieb der Heidi-Plattform — erforderlich ist.
8. Vertraulichkeit
8.1. Vertraulichkeitspflicht. Jede Partei (als Empfänger) erkennt an, dass die Vertraulichen Informationen der anderen Partei (als Offenbarer) von erheblichem wirtschaftlichem Wert sind. Jede Partei verpflichtet sich, Vertrauliche Informationen der anderen Partei nicht zu offenbaren, es sei denn: (a) an eigene Mitarbeitende mit einem legitimen Informationsbedarf, (b) wenn eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht, oder (c) wenn der Empfänger die betreffenden Informationen unabhängig von einem Dritten erlangt hat, ohne dass dieser gegen eine Vertraulichkeitspflicht verstoßen hat. Öffentlich zugängliche Informationen (außer infolge eines Vertraulichkeitsverstoßes) gelten nicht als Vertrauliche Informationen.
8.2. Dauer der Vertraulichkeitspflicht. Jede Partei verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen während der Laufzeit und für zwei (2) Jahre nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags zu wahren. Jede Partei trifft alle angemessenen Maßnahmen zum Schutz Vertraulicher Informationen. Bei einem Vertraulichkeitsverstoß ist die verletzende Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu unterrichten und alle notwendigen Maßnahmen zur Schadensbehebung zu ergreifen.
9. Beschränkungen
9.1. Technische Voraussetzungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass seine informationstechnischen und sonstigen Systeme den von Heidi festgelegten technischen Anforderungen entsprechen und mit diesen kompatibel sind.
9.2. Kein medizinischer Rat. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Heidi-Plattform, die Heidi-Inhalte und die Plattformleistungen ausschließlich zur Unterstützung klinisch-administrativer Arbeitsabläufe bestimmt sind und keine medizinische Beratung oder ärztliche Leistung darstellen. Alle klinischen Entscheidungen — einschließlich Diagnose, Behandlung und Patientenversorgung — liegen ausschließlich in der Verantwortung qualifizierter Angehöriger der Heilberufe. Nutzer dürfen die Heidi-Plattform oder Heidi-Inhalte nicht als Grundlage für klinische Beurteilungen, Therapieempfehlungen oder Arzneimittelverordnungen nutzen, ohne eine eigenständige fachliche Prüfung vorgenommen zu haben.
10. Pilotphase
10.1. Dauer. Heidi kann den Kunden — in der Regel Unternehmenskunden — zur unentgeltlichen Evaluierung der Heidi-Plattform für einen befristeten Zeitraum einladen („Pilotphase"). Die Teilnahme ist freiwillig. Die Dauer der Pilotphase wird von beiden Parteien vereinbart.
10.2. Evaluierung. Nach Ablauf der Pilotphase kann der Kunde wählen, ob er die Plattformleistungen weiter nutzen oder diesen Vertrag beenden möchte. Entscheidet er sich für eine Fortsetzung, gilt dies als Anerkennung der von Heidi mitgeteilten Evaluierungskriterien und -ergebnisse.
10.3. Weiterführung der Leistungen. Entscheidet sich der Kunde nach der Pilotphase für eine Fortsetzung, bleibt dieser Vertrag in Kraft, vorbehaltlich etwaiger von Heidi mitgeteilter oder einvernehmlich schriftlich vereinbarter Änderungen.
10.4. Kündigung. Der Kunde kann diesen Vertrag am Ende der Pilotphase ohne Kosten oder Vertragsstrafen durch schriftliche Mitteilung an Heidi kündigen.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1. Vertragslaufzeit. Dieser Vertrag tritt am Wirksamkeitsdatum in Kraft und gilt bis zu seiner Beendigung oder seinem Ablauf gemäß seinen Bestimmungen. Wird dieser Vertrag nach dem im Auftragsformular genannten Datum geschlossen, gelten seine Bestimmungen rückwirkend ab dem Wirksamkeitsdatum. Die anfängliche Vertragslaufzeit sowie etwaige Verlängerungszeiträume ergeben sich aus dem Auftragsformular. Sofern im Auftragsformular keine automatische Verlängerung ausdrücklich ausgeschlossen ist, verlängert sich dieser Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit oder eines Verlängerungszeitraums automatisch um jeweils gleich lange Zeiträume, es sei denn, eine Partei kündigt der anderen spätestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Preisrabatte, Sonderkonditionen, kostenlose Testzeiträume oder sonstige für die anfängliche Laufzeit gewährte Vorteile gelten nicht für Verlängerungszeiträume, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
11.2. Kündigung aus wichtigem Grund (Pflichtverletzung). Jede Partei kann diesen Vertrag gemäß § 314 BGB kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang einer schriftlichen Abmahnung behebt.
11.3. Kündigung wegen Insolvenz. Jede Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder ein vergleichbares Verfahren eingeleitet wird und dieser Antrag nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Antragstellung abgewiesen wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB sowie die Rechte des Insolvenzverwalters nach §§ 103 ff. InsO bleiben von dieser Regelung unberührt.
11.4. Sonstige Kündigungs- und Sperrungsgründe. Heidi kann diesen Vertrag kündigen oder den Zugang des Kunden und seiner Nutzer zur Heidi-Plattform mit oder ohne Vorankündigung nach eigenem Ermessen sperren oder beenden, wenn (a) der Kunde ausstehende Rechnungen trotz schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen begleicht, oder (b) Heidi nach Treu und Glauben begründeten Anlass hat anzunehmen, dass die Nutzung der Heidi-Plattform durch den Kunden oder seine Nutzer gegen anwendbares Recht verstößt. Im Falle einer Vertragsbeendigung sind bereits entrichtete Beträge grundsätzlich nicht erstattungsfähig, soweit in diesem Vertrag oder nach anwendbarem Recht nichts anderes bestimmt ist.
11.5. Folgen der Vertragsbeendigung. Nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrages gilt Folgendes:
11.5.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle ausstehenden Beträge nach diesem Vertrag, einschließlich etwaiger Freistellungsbeträge, zu entrichten.
11.5.2 Das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht erlischt; jede Partei stellt die Bereitstellung und Nutzung der Heidi-Plattform und der Nebenleistungen ein.
11.5.3 Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, gibt jede Partei alle Kopien der Vertraulichen Informationen der anderen Partei in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle unverzüglich zurück oder vernichtet sie.
11.5.4 Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, löscht Heidi auf schriftliche Anforderung des Kunden alle Daten, Inhalte und Materialien, die der Kunde Heidi übermittelt hat.
11.5.5 Die Beendigung lässt bereits entstandene Rechte und Verbindlichkeiten der Parteien unberührt; Bestimmungen dieses Vertrages, die ihrem Wesen nach über die Beendigung hinauswirken sollen, bleiben in Kraft.
12. Freistellung
12.1. Freistellung durch Heidi. Heidi stellt den Kunden sowie dessen Organe, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Verfahren, Forderungen, Schäden, Verbindlichkeiten und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten) Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vertragsgemäße Nutzung der Heidi-Plattform durch den Kunden oder seine Nutzer gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt oder missbraucht.
12.2. Freistellung durch den Kunden. Der Kunde stellt Heidi sowie deren Gesellschafter, Organe, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Verfahren, Forderungen, Schäden, Verbindlichkeiten und Kosten frei, die (a) auf der vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung der Heidi-Plattform durch den Kunden oder einen Nutzer beruhen oder (b) aus einem Anspruch eines Patienten im Zusammenhang mit einer Handlung oder Unterlassung des Kunden entstehen, sofern diese Ansprüche nicht auf rechtswidrigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten von Heidi oder ihrer verbundenen Unternehmen beruhen.
12.3. Ausnahmen. Die Freistellungspflichten von Heidi gemäß § 12.1 gelten nicht für Ansprüche, die zurückzuführen sind auf (a) Missbrauch der Heidi-Plattform, (b) Änderungen oder Modifikationen der Heidi-Plattform, die nicht von Heidi vorgenommen oder schriftlich genehmigt wurden, (c) die Kombination der Heidi-Plattform mit anderen Computern, Software, Diensten oder sonstigen nicht von Heidi bereitgestellten Elementen, soweit der Anspruch ohne eine solche Kombination nicht entstanden wäre, oder (d) die Einhaltung von Spezifikationen oder sonstigen Vorgaben des Kunden durch Heidi. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Sollte die Heidi-Plattform einem Anspruch wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ausgesetzt sein oder drohen, kann Heidi nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) dem Kunden das Recht zur weiteren vertragsgemäßen Nutzung verschaffen, (ii) die Heidi-Plattform so ersetzen oder abändern, dass sie nicht mehr rechtsverletzend ist, ohne ihre wesentliche Funktionalität zu beeinträchtigen, oder (iii) soweit dies wirtschaftlich nicht zumutbar ist, diesen Vertrag kündigen und dem Kunden vorausgezahlte Vergütungsanteile für die verbleibende Vertragslaufzeit erstatten.
13. Haftungsbeschränkung und Gewährleistungsausschluss
13.1. Hinweis zur KI-Nutzung. Die Heidi-Plattform nutzt Technologien der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens. Obwohl Heidi bestrebt ist, die Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit der Plattform sicherzustellen, können die von der Plattform erzeugten Heidi-Inhalte aufgrund der probabilistischen Natur solcher Technologien gelegentlich ungenau, unvollständig oder inhaltlich nicht angemessen sein. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die Richtigkeit und Angemessenheit der Heidi-Inhalte eigenständig zu beurteilen und alle Ausgaben vor ihrer Verwendung, insbesondere in klinischen oder operativen Zusammenhängen, unabhängig zu prüfen.
13.2. Haftungsausschluss für mittelbare Schäden. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG HAFTET KEINE DER PARTEIEN FÜR MITTELBARE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, ENTGANGENEN GEWINN, DATENVERLUSTE ODER ÄHNLICHE SCHÄDEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ODER DER NUTZUNG DER HEIDI-PLATTFORM ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG VON DER ANSPRUCHSGRUNDLAGE. GESETZLICH ZWINGENDE VORSCHRIFTEN — INSBESONDERE ZUR HAFTUNG BEI VORSATZ UND GROBER FAHRLÄSSIGKEIT SOWIE NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ (PRODHAFTG) — BLEIBEN UNBERÜHRT.
13.3. Bereitstellung ohne Gewähr. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG WERDEN DIE HEIDI-INHALTE OHNE GEWÄHR BEREITGESTELLT UND HEIDI SCHLIESST ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, SOWEIT DIES NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG IST.
13.4. Haftungshöchstgrenze. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung jeder Partei gegenüber der anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf den Betrag beschränkt, den der Kunde Heidi für die Plattformleistungen gemäß diesem Vertrag in den zwölf (12) Kalendermonaten unmittelbar vor dem haftungsbegründenden Ereignis entrichtet hat.
14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
14.1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von England und Wales unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Der Kunde unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in London, Vereinigtes Königreich.
14.2. Streitbeilegung. Bei Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag bemühen sich die Parteien zunächst um eine Einigung durch Verhandlungen in gutem Glauben. Gelingt keine einvernehmliche Lösung, kann jede Partei den Rechtsweg beschreiten.
15. Allgemeine Bestimmungen
15.1. Änderungen und Ergänzungsleistungen. Die Heidi-Plattform kann sich weiterentwickeln und Heidi kann neue Angebote einführen. Heidi informiert über wesentliche Änderungen in angemessener Form, z. B. über die Heidi-Website, die Plattform oder sonstige elektronische Kommunikationsmittel. Bestimmte Änderungen, neue Funktionen oder Angebote können zusätzlichen Vergütungen und ergänzenden Bedingungen unterliegen, die Heidi auf ihrer Website oder der Plattform veröffentlichen wird und die durch Verweis Bestandteil dieses Vertrages werden. Lehnt der Kunde solche ergänzenden Bedingungen ab, hat er keinen Anspruch auf Zugang zu den betreffenden neuen Funktionen.
15.2. Unabhängigkeit der Parteien. Die Parteien sind voneinander unabhängige Auftragnehmer. Dieser Vertrag begründet keine Gesellschaft, kein Gemeinschaftsunternehmen, kein Arbeitsverhältnis, keine Handelsvertretung oder sonstige Bevollmächtigung. Keine Partei ist berechtigt, die andere zu verpflichten oder in deren Namen Verbindlichkeiten einzugehen, ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung.
15.3. Höhere Gewalt. Ist Heidi durch ein Ereignis höherer Gewalt an der vollständigen oder teilweisen Erfüllung ihrer Vertragspflichten gehindert, ruht die Leistungspflicht von Heidi für die Dauer dieses Ereignisses und Heidi kann für die dadurch bedingte Nichtleistung nicht verantwortlich gemacht werden. Beide Parteien werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu minimieren.
15.4. Gesamter Vertragsinhalt. Dieser Vertrag stellt die vollständige Einigung der Parteien über seinen Gegenstand dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen oder Abreden, gleich ob schriftlich oder mündlich, vollständig.
15.5. Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, nichtig oder mit anwendbarem Recht unvereinbar, so wird sie durch eine Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck soweit wie möglich entspricht. Die übrigen Bestimmungen des Vertrages bleiben davon unberührt und in vollem Umfang wirksam.
15.6. Unterlassungsansprüche. Jede Partei erkennt an, dass ein Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen zum Schutz von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder der Vertraulichkeit der anderen Partei einen schwerwiegenden, durch Schadensersatz nicht vollständig kompensierbaren Schaden verursachen würde. Die geschädigte Partei ist daher berechtigt, neben sonstigen Rechtsbehelfen vorläufigen Rechtsschutz (einstweilige Verfügung) zu beantragen, ohne dass sie eine Sicherheitsleistung erbringen muss.
15.7. Namens- und Logonutzung. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, räumt der Kunde Heidi das Recht ein, seinen Namen und sein Logo zu Marketing- und Werbezwecken zu verwenden, u. a. auf der Website von Heidi, in Kundenlisten sowie in Präsentationen oder sonstigen Marketingmaterialien. Eine solche Nutzung erfolgt in Übereinstimmung mit angemessenen, vom Kunden ggf. mitgeteilten Markenrichtlinien.
15.8. Mitteilungen. Heidi kann Mitteilungen per E-Mail an die im Konto des Nutzers hinterlegte E-Mail-Adresse oder durch schriftliche Benachrichtigung an die Adresse des Kunden übermitteln.
15.9. Vertragsänderungen und Verzicht. Ergänzungen, Änderungen oder Abänderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch einen bevollmächtigten Vertreter jeder Partei. Auf Rechte aus diesem Vertrag kann nicht durch schlüssiges Verhalten oder Untätigkeit verzichtet werden; ein Rechtsverzicht ist nur wirksam, wenn er schriftlich von einem bevollmächtigten Vertreter der verzichtenden Partei erklärt wird. Keine Bestimmung sonstiger Kommunikationsmittel oder Formulare des Kunden, einschließlich elektronischer Rechnungsstellungsportale und Lieferantenregistrierungsprozesse, geht den Bestimmungen dieses Vertrages vor; solche Dokumente dienen ausschließlich Verwaltungszwecken und entfalten keine Rechtswirkung.
Dieser Anhang enthält ergänzende Bedingungen zu bestimmten Heidi-Plattformleistungen. Bei Widersprüchen zwischen diesem Anhang und den Allgemeinen Bestimmungen geht dieser Anhang vor. Bei Widersprüchen zwischen diesem Anhang und dem Auftragsformular geht das Auftragsformular vor.
Anhang 1A — Heidi Scribe
1. Produktbeschreibung. Heidi Scribe ist eine digitale Schreibassistenzplattform, die Kliniker bei der Erbringung von Gesundheitsleistungen unterstützt, indem sie Patientenkonsultationen transkribiert und filtert, anpassbare formatierte Verlaufsberichte erstellt sowie weitere Dokumentationsfunktionen bereitstellt. Heidi Scribe wird auf Basis von Nutzerlizenzen (Seat-Basis) lizenziert. Die Anzahl der Nutzerlizenzen und die damit verbundene Vergütung sind im Auftragsformular festgelegt.
2. Lizenzierung. Heidi Scribe wird dem Kunden wie im Auftragsformular festgelegt lizenziert.
Anhang 1B — Heidi Comms
1. Produktbeschreibung. Heidi Comms ist ein KI-gestütztes Patientenkommunikationssystem, das Echtzeit-Sprachinteraktionen zwischen Patienten und dem KI-Agenten von Heidi per Telefon ermöglicht. Das System verarbeitet sowohl eingehende als auch ausgehende Anrufe und erlaubt es Arztpraxen, routinemäßige Patientenkommunikation an einen KI-Agenten zu delegieren, der innerhalb festgelegter Ziele, Leitplanken und verfügbarer Werkzeuge operiert.
2. Lizenzierung. Heidi Comms wird dem Kunden wie im Auftragsformular festgelegt lizenziert.
3. Implementierung und Inbetriebnahme. Heidi konfiguriert den KI-Agenten gemäß den Anforderungen des Kunden und legt ihn dem Kunden zu Testzwecken vor. Das Inbetriebnahmedatum — und der Beginn der Abrechnung — ist der früheste der folgenden Zeitpunkte:
(a) die schriftliche Freigabe durch den Kunden; oder
(b) 14 Tage nach Vorlage.
Änderungswünsche, die zusätzliche Implementierungszeit erfordern, verschieben das Inbetriebnahmedatum entsprechend. Sonstige Verzögerungen seitens des Kunden bei der Prüfung verschieben das Inbetriebnahmedatum nicht.
4. Bestimmungsgemäßer Gebrauch. Der Kunde darf Heidi Comms ausschließlich gemäß den Nutzungsbedingungen, der Nutzungsrichtlinie und sämtlichen von Heidi bei der Einführung und Implementierung bereitgestellten Produktdokumentationen und Anleitungen (zusammen der „Bestimmungsgemäße Gebrauch") verwenden.
5. Onboarding-Pflichten des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass alle berechtigten Nutzer vor dem Zugang zu Heidi Comms in den Bestimmungsgemäßen Gebrauch eingewiesen werden, und befolgt alle Onboarding-Anweisungen und Konfigurationsempfehlungen des Implementierungsteams von Heidi.
6. Vertragswidriger Gebrauch. Stellt Heidi nach billigem Ermessen fest, dass der Kunde Heidi Comms außerhalb des Bestimmungsgemäßen Gebrauchs verwendet, kann Heidi den Kunden schriftlich auffordern, diese Nutzung innerhalb von fünf (5) Werktagen einzustellen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, kann Heidi den Zugang zur betroffenen Funktionalität sperren oder diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Heidi haftet nicht für Schäden, die aus einem Gebrauch außerhalb des Bestimmungsgemäßen Gebrauchs entstehen; der Kunde stellt Heidi von entsprechenden Ansprüchen frei.
7. KIS/PVS-Integration. Benennt der Kunde ein KIS- oder PVS-System für die Integration, prüft Heidi, ob eine Direktintegration möglich ist oder ob eine Partnerschaft mit dem jeweiligen KIS/PVS-Anbieter erforderlich ist.
7.1. Partnerschaftsverfahren. Ist eine Partnerschaft zwischen Heidi und dem KIS/PVS-Anbieter des Kunden erforderlich, nimmt Heidi Kontakt mit dem Anbieter auf und ist bestrebt, die Partnerschaft zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen abzuschließen. Bis zum Abschluss der Partnerschaft stellt Heidi dem Kunden ein nicht-integriertes Heidi-Comms-Konto zur sofortigen Nutzung der Plattform bereit.
7.2. Keine Haftung für Verzögerungen durch KIS/PVS-Anbieter. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bereitstellung eines integrierten Kontos von der Bereitschaft des KIS/PVS-Anbieters abhängt, eine Partnerschaft mit Heidi zu zumutbaren Bedingungen einzugehen. Heidi haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichtlieferung der Integration, wenn der KIS/PVS-Anbieter die Kooperation verweigert, unzumutbare Bedingungen stellt oder nicht reagiert, sofern Heidi seine Pflichten gemäß Ziffer 7.1 dieses Anhangs erfüllt hat.
7.3. Überprüfung bei Stillstand. Wurde die Partnerschaft nicht innerhalb von sechs (6) Monaten nach der ersten Kontaktaufnahme durch Heidi abgeschlossen, kann jede Partei eine Überprüfung anfordern, um die verfügbaren Optionen zu besprechen.
8. Geschätztes Nutzungsvolumen und Überschreitungen. Das Auftragsformular kann ein geschätztes monatliches Nutzungsvolumen (in Anrufen oder Minuten) festlegen. Überschreitet die tatsächliche Nutzung des Kunden dieses Volumen in einem Monat um mehr als zwanzig Prozent (20 %), kann Heidi den Kunden informieren und in gutem Glauben eine Neuverhandlung einleiten. Mehrkosten werden erst berechnet, wenn überarbeitete Bedingungen schriftlich vereinbart wurden.
9. Einwilligungspflichten des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle in seiner Rechtsordnung geltenden Einwilligungs- und Hinweispflichten eingehalten werden, insbesondere die Anforderungen der DSGVO, des § 203 StGB sowie des § 630a ff. BGB. Ein Verstoß gegen diesen Abschnitt stellt eine wesentliche Pflichtverletzung dieses Vertrages dar.
10. Einhaltung des Telekommunikationsrechts. Heidi stellt sicher, dass Heidi Comms die anwendbaren telekommunikationsrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes (TKG), einhält. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Nutzung von Heidi Comms den für ihn geltenden telekommunikationsrechtlichen Vorschriften entspricht. Der Kunde stellt Heidi von Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung des Telekommunikationsrechts durch den Kunden entstehen.
Anhang 1C — Heidi Evidence
1. Produktbeschreibung.
1.1. Heidi Evidence ist ein KI-gestütztes klinisches Rechercheprodukt, das Klinikern die Abfrage medizinischer Fachliteratur, Leitlinien und anderer kuratierter klinischer Quellen direkt innerhalb der Heidi-Plattform ermöglicht. Evidence liefert relevante, zuverlässige Quellennachweise und In-Text-Zitierungen zur Unterstützung der klinischen Recherche. Evidence Pro bietet zusätzlich die Source-Control-Funktion, mit der Nutzer bestimmte Fachzeitschriften, Verlage oder Inhaltsanbieter als Quellen priorisieren oder einschränken können.
1.2. Evidence Out-of-Session. Abfragen unabhängig von einer Patientensitzung, ohne patientenbezogenen Kontext.
1.3. Die Verfügbarkeit der jeweiligen Modi richtet sich nach den anwendbaren regulatorischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Rechtsordnung des Kunden und wird dem Kunden beim Onboarding mitgeteilt.
2. Lizenzierung. Heidi Evidence wird dem Kunden wie im Auftragsformular festgelegt lizenziert. Die Evidence-Pro-Funktionen, einschließlich Source Control, sind ausschließlich unter einem Evidence-Pro-Nutzungsrecht verfügbar.
3. Bestimmungsgemäßer Gebrauch. Der Kunde darf Heidi Evidence ausschließlich gemäß den Nutzungsbedingungen, der Nutzungsrichtlinie und den von Heidi bereitgestellten Produktdokumentationen verwenden.
3.1. Geografische Einschränkungen. In Rechtsordnungen, in denen ausschließlich der Out-of-Session-Modus verfügbar ist, dürfen berechtigte Nutzer keine personenbezogenen Gesundheitsdaten oder sonstige personenbezogene Patientendaten in Evidence-Abfragen eingeben. Ergebnisse aus dem Out-of-Session-Modus dürfen nicht als patientenspezifische klinische Empfehlungen behandelt werden.
3.2. Klinisches Urteilsvermögen. Heidi Evidence soll Kliniker durch das Aufzeigen relevanter klinischer Literatur und Leitlinien unterstützen. Es ersetzt nicht das eigenständige klinische Urteilsvermögen. Autorisierte Nutzer müssen bei der Interpretation der Ergebnisse ihr eigenes fachliches Ermessen anwenden und dürfen Evidence-Ergebnisse nicht als alleinige Grundlage für Diagnosen, Therapieentscheidungen oder Verschreibungen verwenden. Die Verantwortung für alle klinischen Entscheidungen verbleibt stets beim behandelnden Arzt.
4. Vertragswidriger Gebrauch. Stellt Heidi nach billigem Ermessen fest, dass der Kunde Heidi Evidence außerhalb des Bestimmungsgemäßen Gebrauchs verwendet, kann Heidi den Kunden schriftlich auffordern, diese Nutzung innerhalb von fünf (5) Werktagen einzustellen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, kann Heidi den Zugang sperren oder diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Kunde stellt Heidi von entsprechenden Ansprüchen frei.
5. Inhaltsanbieter.
5.1. Art der Inhalte. Evidence-Ergebnisse können von Drittanbieter-Inhaltsanbietern stammen (jeweils ein „Inhaltsanbieter"), darunter medizinische Verlage, Leitliniengremien und klinische Datenbankbetreiber. Heidi verfasst, kuratiert, überprüft oder gewährleistet nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder klinische Angemessenheit von Inhaltsanbieterdaten. Die Verantwortung von Heidi beschränkt sich auf den Abruf und die Darstellung dieser Inhalte.
5.2. Lizenzpflichtige Inhalte. Der Zugang zu bestimmten Inhaltsanbieterquellen innerhalb von Evidence kann davon abhängen, dass der Kunde oder der jeweilige berechtigte Nutzer bereits über eine gültige Lizenz mit dem betreffenden Inhaltsanbieter verfügt (eine „Lizenzpflichtige Quelle"). Bei einer Lizenzpflichtigen Quelle gilt:
(a) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle berechtigten Nutzer über eine gültige Lizenz mit dem betreffenden Inhaltsanbieter verfügen;
(b) Heidi kann die Nutzung Lizenzpflichtiger Quellen an den betreffenden Inhaltsanbieter melden, soweit dies aufgrund der Vereinbarung von Heidi mit diesem Inhaltsanbieter erforderlich ist; und
(c) Der Kunde stimmt zu, dass entsprechende Nutzungsdaten zum Zweck der Lizenzprüfung und Compliance-Berichterstattung weitergegeben werden.
Heidi teilt dem Kunden beim Onboarding oder über die Produktdokumentation mit, welche Quellen lizenzpflichtig sind.
Anhang 2 — Service-Level-Vereinbarung
Diese Service-Level-Vereinbarung gilt ausschließlich für die Heidi-Plattform und deren Plattformleistungen.
1. Service-Level. Heidi wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Heidi-Plattform dem Kunden 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche mit einer monatlichen Verfügbarkeit von mindestens 99,9 % (die „Verfügbarkeitszusage") bereitzustellen, mit Ausnahme geplanter Wartungsarbeiten, Upgrades und Ausfälle von Drittanbieter-Systemen. Heidi kommuniziert dem Kunden einen angemessenen Vorlauf für geplante Wartungsarbeiten oder Updates.
2. Ausfallzeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Heidi-Plattform aus verschiedenen Gründen zeitweise nicht erreichbar oder nicht betriebsfähig sein kann, darunter (a) Geräteausfälle, (b) Wartungsmaßnahmen oder Reparaturen, oder (c) Ursachen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Heidi, insbesondere Unterbrechungen von Telekommunikations- oder digitalen Übertragungsverbindungen, feindliche Netzwerkangriffe oder Netzwerküberlastung (zusammen „Ausfallzeiten").
3. Ausnahmen von der Service-Level-Vereinbarung. Diese Service-Level-Vereinbarung und die Verfügbarkeitszusage gelten nicht für Leistungs- oder Verfügbarkeitsprobleme, die (a) außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Heidi liegen, (b) auf der Hardware oder Software des Kunden oder eines Dritten beruhen, (c) durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder eines Dritten verursacht werden, oder (d) bei Beta- oder Testdiensten auftreten.
4. Service-Gutschriften. Erfüllt Heidi die Verfügbarkeitszusage in einem Kalendermonat nicht, kann der Kunde eine Service-Gutschrift in Form eines Rabatts von bis zu zwanzig Prozent (20 %) der monatlichen Vergütung für den betroffenen Monat erhalten. Service-Gutschriften stellen das ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden für eine Verletzung der Verfügbarkeitszusage dar.
5. Support-Leistungen. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, stellt Heidi Support per E-Mail, Helpdesk-System und anderen geeigneten Mitteln während der regulären Geschäftszeiten von Heidi, Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr AEST, bereit. Supportanfragen sind zu richten an: support@heidihealth.com
6. Support-Matrix. Der Support umfasst ausschließlich Unterstützung bei Problemen, die ausschließlich auf einem Fehler in den Plattformleistungen von Heidi beruhen. Jeglicher darüber hinausgehender Support wird von Heidi nach Aufwand erbracht. Heidi wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, Supportanfragen innerhalb der folgenden Fristen zu beantworten:
Support-Matrix — Reaktionszeiten
Klassifizierung
Reaktionszeit
Stufe 1 — Kritisch: die Heidi-Plattform ist vollständig nicht verfügbar oder so stark beeinträchtigt, dass sie nicht nutzbar ist
Weniger als 2 Stunden
Stufe 2 — Erhebliche Auswirkung: eine wesentliche Funktion ist nicht nutzbar und verursacht eingeschränkte Funktionalität für viele Nutzer
Weniger als 4 Stunden
Stufe 3 — Moderate Auswirkung: Verlust einer Funktion ohne wesentliche Beeinträchtigung der Gesamtfunktionalität
Weniger als 12 Stunden
Stufe 4 — Minimale Auswirkung: Informationsanfragen, Erweiterungswünsche oder Dokumentationsklärungen; kein Hindernis für die Produktivnutzung
Weniger als 24 Stunden
7. Änderungen der Service-Level-Vereinbarung. Heidi kann diese Service-Level-Vereinbarung entsprechend der Behandlung anderer Kunden anpassen und wird den Kunden über solche Änderungen informieren. Stellt der Kunde in gutem Glauben fest, dass eine Änderung eine wesentliche Verschlechterung seiner Rechte darstellt, kann er die Änderung ablehnen, und diese Service-Level-Vereinbarung bleibt unverändert in Kraft.